
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Gruppenevents, die zwischen der Silvester Schmidt & Susanne Schmidt GbR / Achtsam Waldbaden (im Folgenden „Veranstalter“) und dem Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“) über die Website www.achtsam-waldbaden.org oder auf andere Weise (z.B. per E-Mail, telefonisch) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
- Die Darstellung der Gruppenevents auf der Website des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
- Der Teilnehmer gibt mit seiner Buchung (online, per E-Mail, telefonisch etc.) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
- Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Veranstalter zustande, welche in der Regel durch eine Anmeldebestätigung per E-Mail erfolgt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Um die hohe Qualität und eine effiziente Durchführung des Events zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sichern Sie sich daher Ihren Platz durch eine frühzeitige Anmeldung! Sollte das Event bereits ausgebucht sein, nehmen wir Sie gerne auf unsere Warteliste auf.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Gruppenevents auf der Website des Veranstalters zum Zeitpunkt der Buchung sowie aus der Buchungsbestätigung.
- Diese AGB begründen einen Dienstleistungsvertrag. Mit der Leistungserbringung ist daher kein bestimmter Erfolg verbunden. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
- Unsere Leistungen enthalten keine Heilversprechen. Wir stellen keine Diagnosen im medizinischen Sinne und führen als Veranstalter von Waldbaden-Events keine Therapien durch. Unsere Waldbaden-Angebote sind unterstützende, begleitende und präventive Maßnahmen. Sie sind kein Ersatz für die Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, geringfügige und zumutbare Änderungen am Ablauf oder Inhalt des Events vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter des Events nicht wesentlich beeinträchtigen. Dies kann insbesondere wetterbedingte Anpassungen, Änderungen des Zeitplans oder des Treffpunkts umfassen.
- Bei erheblichen Änderungen oder im Falle der Absage des Events gemäß Ziffer 6 wird der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich informieren und gegebenenfalls Alternativen anbieten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website des Veranstalters angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Die Zahlung des Teilnahmepreises ist sofort nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig. Nur vor Beginn des Events eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme. Ist die Teilnahmegebühr spätestens 14 Tage vor Beginn des Events nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen, behält er sich vor, den Teilnehmer ohne weitere Angabe von Gründen schriftlich per Mail von der Teilnahme auszuschließen.
- Die Zahlung kann über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Banküberweisung, PayPal, Kreditkarte) erfolgen.
- Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme am Event zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die unter Ziffer 5.3 geregelten Stornogebühren zu zahlen.
5. Rücktritt des Teilnehmers (Stornierung) und Umbuchung
- Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Eventbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich (E-Mail ausreichend) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
- Im Falle eines wirksamen Rücktritts verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Teilnahmepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und wird wie folgt pauschaliert:
- Bis 30 Tage vor Eventbeginn: 0% des Teilnahmepreises (vollständige Erstattung)
- Ab 14 Tage vor Eventbeginn: 50% des Teilnahmepreises
- Ab 3 Tage vor Eventbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Teilnahmepreises
- Dem Teilnehmer steht es frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
- Der Teilnehmer hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern dieser die besonderen Anforderungen des Events erfüllt und der Veranstalter der Teilnahme des Ersatzteilnehmers zustimmt. Für die Umschreibung fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
6. Rücktritt des Veranstalters und Kündigung durch den Veranstalter
- Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn:
- eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen bis spätestens 7 Tage vor Eventbeginn nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und der bereits gezahlte Preis vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
- das Event aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, durch Dritte verursachte, unvorhersehbare technische Probleme an Veranstaltungsorten oder der Infrastruktur) oder aus anderen unvorhersehbaren und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten durchgeführt werden kann. Dazu gehören insbesondere widrige Wetterbedingungen wie beispielsweise Sturm oder Unwetter, Gefahr von Schnee- oder Astbruch, Sperrung des Waldgebietes wegen Baumfällungen oder Jagdaktivitäten u.ä. Der Veranstalter wird den Teilnehmer in diesem Fall schnellstmöglich informieren und ggf. Alternativtermine oder -leistungen anbieten. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der für den Veranstalter entstandenen, nachweisbaren Aufwendungen zurückerstattet.
- der Teilnehmer trotz Abmahnung nachhaltig gegen die Event-Regeln verstößt, das Event oder andere Teilnehmer stört, sich vertragswidrig verhält oder die Sicherheit anderer gefährdet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises.
7. Verhaltensregeln und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Eventleiters oder des Personals des Veranstalters Folge zu leisten.
- Hunde können leider nicht mitgeführt werden.
- Kinder dürfen nur an speziell für sie konzipierten Events oder an solchen teilnehmen, bei denen ihre Anwesenheit ausdrücklich vermerkt ist.
- Der respektvolle Umgang mit der Natur ist uns sehr wichtig. Daher bitten wir Sie eindringlich, die Tier- und Pflanzenwelt jederzeit zu schützen und achtsam mit Ihrer Umgebung umzugehen. Bei einem Verstoß gegen diese Grundregel erfolgt der sofortige Ausschluss vom Event. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises.
- Jeder Teilnehmer ist für seine eigene körperliche Fitness und Gesundheit verantwortlich und hat sich vor der Buchung und dem Event über mögliche Risiken zu informieren, siehe unser Merkblatt Waldbaden und Waldtherapie. Er ist aufgefordert, sich vorsichtig im Naturraum Wald zu bewegen und selbst auf eventuelle Gefahren zu achten (z.B. lose Äste, die von Bäumen fallen könnten, sicheres Bewegen in unebenem Gelände). Sofern spezielle Anforderungen an die körperliche oder geistige Fitness gestellt werden, hat der Teilnehmer diese zu beachten und im Zweifel Rücksprache mit einem Arzt zu halten.
- Eventuelle gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder besondere Bedürfnisse sind dem Veranstalter bei der Buchung oder vor Eventbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, ggf. zur Verfügung gestellte Eventausrüstung und Eventlocations pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen. Für mutwillig verursachte Schäden haftet der Teilnehmer.
- Das Rauchen ist bei allen Veranstaltungen, auch bei Regen, untersagt.
- Bei grobem Fehlverhalten, Alkoholisierung oder Drogenkonsum, der die Sicherheit oder den reibungslosen Ablauf des Events gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Event auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises besteht in diesem Fall nicht.
8. Haftung des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet für Schäden des Teilnehmers, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbegrenzt, sofern diese auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, die der Teilnehmer mit sich führt, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten anderer Teilnehmer oder Dritter verursacht werden.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9. Foto- und Videoaufnahmen
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach entsprechender Ankündigung während des Events Foto- und Videoaufnahmen für Marketing- und Werbezwecke (z.B. auf der Website, in sozialen Medien, in Broschüren) zu machen.
- Der Teilnehmer wird vor dem Event über Foto- und Videoaufnahmen informiert. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Teilnehmer identifizierbar abgebildet ist, erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
- Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
- Weitere Informationen zur Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website unter Datenschutz.
- Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten der Teilnehmer absolutes Stillschweigen zu bewahren. Das gilt für die Dauer des Vertrags und auch nach dessen Beendigung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Veranstalters in Siegen.
- Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland, ist der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

